Jahresrückblick 2023 der UWG
Am Montagabend blickten die Mitglieder der UWG Spenge in weihnachtlicher Atmosphäre auf die politischen Ereignisse des vergangenen Jahres in Spenge zurück.
„Unserer Anträge haben in diesem Jahr im Rat und Ausschüssen Themen vorangebracht, andere wurde von einer Mehrheit der Ratsvertreter anders gesehen.“ fasste der Fraktionsvorsitzende Ralf Kinnius zusammen.
“Mit unserem Antrag aus 2022 zum Geh- und Radweg an der Bünder Straße vom Kreisel stadtauswärts ist in diesem Jahr endlich Bewegung in die Sache gekommen. Stadt und Straßen NRW stehen im Austausch, wie eine Neugestaltung aussehen kann. Im Betriebs-ausschuss wurde jetzt ein erster Entwurf für ein neues Verkehrskonzept im Gewerbegebiet Hannighorst vorgestellt. Auf dessen Basis nun weiter überlegt werden kann.
Mit unserem Vorschlag das im ISEK eingeordnete Projekt „klimaneutrales Rathaus mit Multifunktionssaal“ in der erhitzten Diskussion um Wärme- und Heizkonzepte zurückzu-stellen und zunächst nicht fortzuführen, könnten wir uns nicht durchsetzen, weil dies auch den Verzicht auf die in Aussicht gestellte Förderung bedeutet hätte.“ berichtete er über Ratsbefassungen von UWG Anträgen.
„Im September haben wir das Spenger Unternehmen Modersohn besucht und uns vom bisherigen Eigentümer Wilhelm Modersohn und Oliver Holleber, als Vertreter des neuen Eigners Leviat, über die Integration des Unternehmens in den Leviat-Unternehmens-verbund und die Zukunftserwartungen informiert“ erinnerte Kinnius. – siehe Foto
„Im zweiten Halbjahr haben uns zunehmend finanzielle Probleme und Fragen beschäftigt. Der Jahresabschluss 2022 und auch die aktuellen Zahlen dieses Jahres sehen nur vordergründig noch positiv aus, aufgrund von Einzeleffekten. Dazu erlaubt das Corona-Ukraine-Isolierungsgesetz mittels Buchungstricks Verluste zu „Bilanzierungshilfen“ und Erträgen zu erklären. Auf diesem Wege sind seit 2020 rund € 9 Millionen neuer Schulden entstanden, die aber in den nächsten Jahren zurückgeführt werden müssen. Die Erwartung für die Haushalte der kommenden Jahre ist sehr negativ. Wie weit hier das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Haushaltspraxis des Bundes auch Auswirkungen hat, muss man abwarten.“ skizzierte Kinnius die finanzpolitischen Diskussionen des Jahres.
„Die Kommunen in NRW sind seit vielen Jahren unterfinanziert und immer wieder werden Aufgaben ohne entsprechende Finanzierung in die Städte verlagert. Eine besondere Belastung sind auch die Kosten der Unterbringung von Flüchtlingen. Für Container, weitere Grundstücks- und Gebäudekäufe und vielleicht auch bald den Umbau der Stadthalle zur Unterbringung nehmen wir im Wirtschaftsbetrieb im erheblichen Umfang neue Kredite auf. „beschreibt der UWG Vorsitzende Ralf Sieker die Situation „für die eigentlichen kommunalen Aufgaben, wie die Unterhaltung von Straßen und Schulen, oder die Schaffung einer guten Infrastruktur, wie zB die Umkleiden am Kunstrasenplatz in Bardüttingdorf steht ohne Förderprogramme kein Geld zur Verfügung. Und die Förderbedingungen sind oft sehr eng und kompromisslos gefasst, wie wir beim Martinsweg erleben.“
Sieker merkt an „Wir müssen uns hier fragen, ob wir die Erfüllungsgehilfen für eine Politik des fortschreitenden Rechtsbruchs auf Bundesebene sein wollen, wie es der frühere Verfassungsgerichtspräsident Papier in diesen Tagen in einem Interview festgestellt hat? Die Kommunen in ganz Deutschland sind bei der Unterbringung der Flüchtlinge weit über ihre Möglichkeiten belastet, eine Integration ist kaum möglich und die gesellschaftliche Stimmung schlägt immer weiter um, wie Wahlergebnisse und Umfragen dokumentieren.“