27.06.2024
Im §75 der Gemeindeordnung NRW ist beschrieben: „Die Gemeinde hat ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Die Haushaltswirtschaft ist wirtschaftlich, effizient und sparsam zu führen. Dabei ist den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen.“
Durch immer weiter zunehmende Aufgaben, die durch Bundes- und Landesgesetzgebung ohne entsprechende Gegenfinanzierung auf die Kommunen übertragen werden, und einer zu geringen eigenen Finanzkraft ist die Stadt Spenge nicht mehr in der Lage diesen Grundsatz zu erfüllen.
Die Umlage für den Haushalt des Kreises Herford steigt erheblich an, auch aufgrund dort zunehmender Aufgaben und Personalaufbau, sowie der übergeordneten Landschaftsverbandsumlage.
Durch einen über einen langen Zeitraum defizitären Haushalt sind erhebliche Liquiditätskredite in zweistelliger Millionenhöhe aufgelaufen. Die haushaltspolitischen Buchungsspielräume durch die Isolierungen haben die Jahresergebnisse der vergangenen Jahre zwar verbessert, die Verschuldung allerdings noch einmal erheblich erhöht. Eine Rückführung dieser Schulden ist auch langfristig gesehen unrealistisch! Dabei kann die Grundsteuer nicht das Instrument sein, diese Verluste auszugleichen. Wohnen würde unbezahlbar! Gewerbliche Nutzung von Grundstücken wirtschaftlich unrentabel!
Um die kommunalen Grundaufgaben der Daseinsvorsorge zu erhalten und weiterzuentwickeln, (z.B. die Ausstattung der kommunalen Einrichtungen wie Schulen und Sportanlagen, die Pflege und den Erhalt der kommunalen Infrastruktur der Gemeindestraßen, die Finanzierung des ÖPNV und die Schaffung eines lebenswerten Wohnumfelds), fordern wir eine grundlegende Veränderung der kommunalen Finanzausstattung! Die strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzips – „Wer bestellt, bezahlt“ – und keinerlei Zuweisung neuer Aufgaben, Stellen oder Infrastruktur ohne eine langfristige und vollumfängliche Finanzierung! Zudem eine klare Regelung für die Altschulden mit der Festlegung, die Verschuldung nicht wieder anwachsen zu lassen!
Die Kommune ist die Keimzelle der Demokratie. Hier merken und erleben die Menschen am direktesten und nächsten das Handeln des Staates und seiner Ebenen. Ein Verlust oder schlechter Zustand von kommunalen Einrichtungen wie Büchereien, Sportanlagen, Freibädern, Museen, Schulen oder kommunalen Straßen und Infrastruktur ist direkt spürbar und forciert Zweifel in die Staatsorganisation und letztlich in unsere Demokratie. Die Wahlergebnisse spiegeln diese Zweifel wieder!
Wir sind uns als gewählte Ratsvertreter unserer Verantwortung für die kommunale Selbstverwaltung und unsere Heimatstadt Spenge bewusst und wollen diese Verantwortung und Aufgabe für unsere Kommune wahrnehmen können! Dies erfordert aber eine Finanzausstattung, die es möglich macht, unsere Aufgaben zu bewältigen.
Ratssitzung am 27.06.2024 Tageordnungspunkt 7 „Beratung und Beschlussfassung zur Haushaltssatzung für die Stadt Spenge für das Jahr 2024“
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die UWG-Fraktion schlägt zur Beschlussfassung zur Haushaltssatzung für die Stadt Spenge für das Jahr 2024 nachfolgende gemeinsame Erklärung aller Fraktionen im Rat vor.
Begründung:
In der Diskussion der Haushaltssituation der Stadt Spenge sind in den letzten Wochen und Monaten in großer Übereinstimmung aller im Rat vertretenen Parteien und Wählergruppen die Ursachen herausgearbeitet worden.
Mit der Erklärung wollen wir diese Ursachenforschung an alle Abgeordneten aus dem Kreis Herford in Bundes- und Landesparlamenten, die zuständigen Stellen im Kreis Herford, in der Bezirksregierung Detmold, in der Landesregierung NRW und in der Bundesregierung weitergeben und deutlich machen, dass hier eine grundlegende Veränderung der Kommunalfinanzierung in NRW notwendig ist und die Stadt Spenge nicht mehr aus eigener Kraft in der Lage ist die Haushaltskrise auszugleichen.
24.06.2024
Ralf Kinnius / Fraktionsvorsitzender