Die UWG Fraktion beantragt für die Ratssitzung am 27.06.2024 zum Tagesordnungspunkt 6 „Grundsteuer- und Gewerbesteuersatzung“ folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt die Hebesätze für die Gemeindesteuern festzusetzen:
Für das Kalenderjahr 2024
Grundsteuer A 285 v. H.
Grundsteuer B 620 v. H.
Gewerbesteuer 425 v. H.
Für das Kalenderjahr 2025
Grundsteuer A 300 v. H.
Grundsteuer B 650 v. H.
Gewerbesteuer 430 v. H.
Die Hebesätze für 2025 werden festgesetzt auf Basis der bisherigen Messbeträge und sind Ausgangspunkt für die Umrechnungen im Rahmen der Grundsteuerreform.
Über an die neuen Messbeträge angepassten differenzierte Hebesätze ist im Verlauf der kommenden Monate zu beraten und zu entscheiden.
Begründung:
Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation ist es notwendig die Hebesätze wieder auf die im Rahmen des Konsolidierungsprozess 2015/2016 festgelegten Sätze zurückzuführen.
Bedingt durch die unklaren rechtlichen Rahmenbedingungen war eine frühere Beschlussfassung in diesem Jahr nicht möglich.
Die Hebesätze können nur für das Kalenderjahr festgesetzt werden. Eine Anpassung jetzt zur Jahresmitte hätte eine in der Wahrnehmung doppelte Erhöhung zur Folge, da bereits die ersten beiden jährlichen Zahlungstermine verstrichen sind.
24.06.2024
Ralf Kinnius / Fraktionsvorsitzender