Stellungnahme zur Corona-Diskussion
Liebe Ratskolleginnen, liebe Ratskollegen,
mit Verwunderung habe ich heute die Berichterstattung in den Tageszeitungen gelesen. Der Landrat und alle Bürgermeister im Kreis Herford erklären, dass ab Montag der Wahlkampf für die Kommunalwahl am 13.09. beginnen kann. Wie wir Versammlungen durchführen sollen, wenn öffentliche Räume wegen Corona-Schutzmaßnahmen gesperrt sind, wie Unterschriftensammlungen und Infostände auf dem Wochenmarkt oder gar Haustür-Wahlkampf in dieser Zeit funktionieren soll ist mir schleierhaft. Vor allem wenn wir gleichzeitig einen Antrag von unserem Bürgermeister vorgelegt bekommen, um einen Teil der gewählten Ratsmitglieder aus Gründen des Infektionsschutz von der Entscheidungsfindung auszuschließen.In der Video-Konferenz in der vergangenen Woche mussten wir wahrnehmen, dass es Meinung des Bürgermeisters und fast aller Fraktionsvorsitzenden ist, dass es unverantwortlich ist, wenn unser kompletter Rat zusammentritt und seine demokratischen Rechte wahrnimmt.
Ich will jetzt gar nicht weiter auf das gewählte Verfahren eingehen – meine Bedenken aufnehmend hat der Bürgermeister bereits reagiert und hier eine Änderung des
Abstimmungsverfahrens angekündigt.
Grundsätzlich gebe ich zu bedenken – mit dem vorgeschlagenen Beschluss werden:
14 von 32 demokratisch gewählte Ratsmitglieder von der Entscheidung ausgeschlossen. Wenn auch bei einigen Fraktionsvorsitzenden die Meinung vorhanden ist, dass wir auf einzelne Ratsmitglieder verzichten können, ist dies keinesfalls unser Demokratieverständnis! Laut Gemeindeordnung §43 sind alle Ratsmitglieder – egal ob direkt, über die Listen einer Partei oder Wählerverbindung gewählt oder auch im Laufe der Periode im Rahmen der Nachfolgeregelung nachgerückt – „verpflichtet, in ihrer Tätigkeit ausschließlich nach dem Gesetz und ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung zu handeln; sie sind an Aufträge nicht gebunden“ – Vorgaben wie Fraktionszwang sind grundsätzlich nicht vorgesehen, dass es in der Praxis anders aussieht, erleben wir regelmäßig bei Entscheidungen im Rat.
Wir geben die Entscheidungsgewalt des Rats für eine zeitlich unbestimmte Phase ab. Im Text der geänderten Gemeindeordnung §60 steht, dass die Delegierung solange erfolgt, wie die Landesregierung die epidemischen Zustände feststellt. Derzeit ist es der 14.06.2020. Nach Aussagen von Wissenschaftler und Medizinern ist es aber fraglich, wann ein geeigneter Impfstoff zu Verfügung steht. Es ist nicht auszuschließen, dass die Landesregierung den „Ausnahmezustand“ verlängert. Der Rat der Stadt Spenge hat dann keinen Einfluss auf diese Situation zu reagieren und den Bedingungen, die hier vor Ort möglicherweise grundlegend
anders sind als im Rheinland, Rechnung zu tragen!
In den kommenden Wochen und Monaten werden uns erhebliche Entscheidungen in Fragen der Haushaltsgestaltung, möglicherweise Nachtragshaushalt, Veränderungen von bereits getroffenen Entscheidungen für Ausgaben bevorstehen. Es ist mit unserem Verständnis von Demokratie und Beteiligung der parlamentarischen Gremien nicht vereinbar, diese Entscheidungen zu treffen, wenn ein Teil der gewählten Ratsmitglieder von der Entscheidung ausgeschlossen ist!
Unsere Aufgabe wird sein, das Leben in Spenge so zu organisieren, dass ein öffentliches Leben in Schule, Wirtschaft Kultur, Sport und Gesellschaft unter Schutz der Gesundheit der Bevölkerung sichergestellt ist, auf die gravierenden wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der Pandemie zu reagieren und dass Grundrechte wie demokratische Beteiligungsrechte, Versammlungs- und Demonstrationsrecht gewährleistet sind, bis Impfstoffe zur Verfügung stehen und man eine Normalisierung des Lebens erreichen kann! An den hierfür notwendigen Überlegungen und Entscheidungen müssen alle von der Bevölkerung gewählten Vertreter unseres Rates teilnehmen können und nicht einzelne ausgeschlossen werden!
Ich möchte Sie bitte, in den Fraktionen diese Stellungnahme zu verbreiten, um unter den Ratsmitgliedern eine breite Diskussion zu ermöglichen und rege an, dass wir uns im Kreis des gesamten Rats zu einer Video-Konferenz treffen! Ich weiß, dass nach der Landesgesetzgebung in NRW – im Gegensatz zu anderen Bundesländern – ein solches Format nicht vorgesehen und beschlussfähig ist, halte es aber für sinnvoll, eine solch weitreichende und folgenschwere Entscheidung, wie die Selbstbeschneidung der demokratischen Rechte des Rates im großen Rahmen zu diskutieren und jedem Ratsmitglied hier die Möglichkeit zu geben, sich seine freie Entscheidung zu bilden!
Mit freundlichem Gruß
Ralf Kinnius
Fraktionsvorsitzender