Neubaugebiet an der Bielefelder Straße
Zur Berichterstattung der NW vom 28.11.2020 und der Aussage vom Projektentwickler Herrn Hongsermeier nimmt die UWG Fraktion im Spenger Stadtrat Stellung:
Die Reaktion von Herrn Hongsermeier als Investor für das Neubaugebiet an der Bielefelder Straße ist verständlich und nachvollziehbar, allerdings ist die Schlussfolgerung, die Spenger Politik sei für die Dauer des Verfahrens verantwortlich, falsch. Über den Ablauf von Planungsverfahren und rechtlichen Bedingungen sollte ein erfahrener Projektentwickler informiert sein.
Aufgabe der politischen Gremien und von Planungsverfahren ist es, unter Beteiligung aller Interessen abzuwägen, welches die bestmögliche und gesetzeskonforme Lösung ist. Beteiligt sind nicht nur der Investor eines Baugebiets, auch übergeordnete Behörden, die gegenwärtigen Anlieger, die zukünftigen Bewohner und die Gesamtinteressen der Spenger Bevölkerung. Planungsverfahren sind ganz bewusst nicht das Abnicken von Investorenplänen. Der Investor sieht – berechtigterweise – seine Interessen und versucht in einem Projekt den größten finanziellen Erfolg zu erzielen. In Entscheidungsprozessen sind aber auch die Lebensbedingungen der bereits heute und in Zukunft dort lebenden Menschen zu berücksichtigen. Deshalb gehört zu Planungsverfahren selbstverständlich die Beteiligung der Anlieger. Der Investor wird nach Abwicklung des Projektes nicht dort leben und tagtäglich mit Problemen, die in der Verkehrserschließung entstehen, konfrontiert sein. Vertreter aller Fraktionen haben in der ersten Präsentation vor rund zwei Jahren die Bebauung begrüßt, auch von Seiten der Anlieger gab es bisher nur Zustimmung dazu, dass dort gebaut wird. Die Frage der Verkehrserschließung wurde bereits in der ersten Vorstellung von Vertretern aller Fraktionen diskutiert, der Wunsch des Ausschusses, die Verkehrserschließung zu überdenken, wurde seitens Planer und Verwaltung nicht verfolgt. – im Protokoll der Sitzung und auch im Bericht der NW vom 02.02.2019 ist die Anmerkung des UWG Ratsherrn Ralf Sieker nachzulesen.
Im Verlauf des Jahres 2019 stockte das Verfahren, bis eine Einigung mit den bisherigen Eigentümern erreicht wurde und weil im ersten Plan ein Regenrückhaltebecken fehlte. Die Politik konnte diese Probleme nicht beeinflussen und stand in der Warteposition, in fast jeder Rats- und Ausschusssitzung 2019 wurde von Vertretern aller Fraktionen bei der Verwaltung zum Sachstand nachgefragt. Das ganze Verfahren kam Anfang 2020 wieder in Gang, als die gesetzlich garantierte Anliegerbeteiligung stattfand und dort Widerstand gegen die Erschließung über den Grünen Weg aufkam, das Verkehrsgutachten erstellt wurde und die Beratung über Beurteilung die bekannte Anfrage an Straßen NRW auslöste.
Die UWG Spenge begrüßt die Entscheidung von Straßen NRW, den Vorschlägen der Anlieger und aus der Politik Rechnung zu tragen und eine Erschließung über die Herforder Straße zu ermöglichen. Dies ist ein gutes Beispiel, wie sinnvolle Anregungen in Planungen langfristige Vorteile erwirken können. Weshalb jetzt eine Linksabbiegerspur notwendig sein sollte, erschließt sich für uns allerdings nicht, da es ca. 300m weiter an der Herforder Straße eine vergleichbare Abbiegung ins Wohngebiet „Am Ginterbusch“ gibt und auch an der Bielefelder Straße in den vorhandenen Grünen Weg keine Linksabbiegerspur gefordert wurde. Hier bietet sich jetzt die Möglichkeit, eine gute und alle Interessen berücksichtigende Lösung zu schaffen. Wenn die Investoren jetzt daran nicht mehr mitarbeiten und aus dem Projekt aussteigen, wäre es sehr bedauerlich, würde aber nicht ausschließen, dass es auch mit anderen Investitionsträgern hier zu einer Verwirklichung kommen könnte. Die Entscheidung sollte jedoch nicht unter einseitigem Druck fallen.