UWG Spenge
  • Start
  • Personelles
  • Ziele
  • Pressemitteilungen
  • Haushaltsreden
  • Kalender
  • Kontakt
  • Wahl 2025
    • UWG 2025
    • Kandidaten
    • Wahlempfehlung
  • Menü Menü
  • Facebook
  • Instagram
  • Twitter
Header
Kommunalwahl 2020

Die Segel anders setzen: am 13. September UWG wählen!

Tag 22: Straßenunterhaltung

Die UWG Spenge tritt weiterhin für die Abschaffung der Anliegerbeiträge zur Straßenunterhaltung und für die Pflege und Unterhaltung unserer Straßen ein!
Heute sieht man ein Stück vom Eggeweg – exemplarisch dafür, wie es an vielen Stellen in Spenge aussieht. Kommunale Straßen werden seit Jahrzehnten nur notdürftig und mit geringstem Aufwand „gepflegt“ und verfallen – finanzielle Mittel stehen nicht zur Verfügung.
Seit Einführung der kaufmännischen Buchführung in den städtischen Finanzen zeigt es der Blick in den Wirtschaftsplan jedes Jahr wieder: Wir haben ca. € 1,2 Mio Abschreibungen, in 2020 wenden wir € 250.000 für die Erhaltung von Straßen auf.
Die Rechstlage in NRW: bei der Ersterschließung einer Straßen tragen die Anlieger bis zu 90% der Kosten, die Straßen gehen in städtisches Vermögen über, alle 40-50 Jahre können Anlieger zur Erneuerung herangezogen werden.
Die Kostenbeteiligung regelt hier die Kommune selbst über eine Satzung: i. d. R. beträgt der Anteil rund 50% – je nach Grundstücksgröße und Art des Ausbaus sind das € 30.000 / € 40.000 manchmal auch deutlich mehr. Solche Kosten gefährden die Existenz der Bürgerinnen und Bürger.

Und: die Berechnungsverfahren sind dermaßen kompliziert und bürokratisch, dass auch keine verlässliche Kalkulation für die Anlieger möglich ist. Berechnungen gibt es erst nach komplettem Abschluss des Ausbaus, häufig mehrere Jahre nach der Maßnahme und die Ergebnisse sind oft rechtlich angreifbar und für die Städte mit großen Risiken verbunden. Aus diesem Grund hat es in Spenge seit langem keine Sanierung mit Anliegerbeiträgen mehr gegeben.

Die Landesregierung vertritt sogar die Auffassung, dass Straßen, die vor 70-80 Jahren und früher (lange vor dem Inkrafttreten der heutigen Gesetze) mit den damaligen Mitteln erstellt wurden heute bei einer Erneuerung als Ersterschließung abgerechnet werden sollen.
Die UWG Spenge lehnt dieses System ab. Es ist inzwischen in fast allen anderen Bundesländern abgeschafft – nur NRW steht als Bastion dagegen. Im vergangenen Jahr gab es eine Unterschriftenaktion des Bundes der Steuerzahler – an der auch wir mitgewirkt haben und in Spenge viele Unterschriften gesammelt haben. Das Ergebnis: Die Landesregierung hält fest am ungerechten Gesetz, hat weitere bürokratische Verschlimmbesserungen eingeführt und den Verwaltungsaufwand für die Kommunen erheblich verkompliziert, sodass ein Großteil der Anliegerbeiträge hierfür drauf geht.
Die UWG Spenge tritt weiterhin für die Abschaffung der Anliegerbeiträge zur Straßenunterhaltung ein. Stattdessen müssen Bund und Land ihrer Aufgabe gerecht werden, die Kommunen mit ausreichenden Mitteln zu versorgen, die kommunale Infrastruktur – eine Grundaufgabe unseres Lebens – zu erhalten.
Wir haben vor einigen Wochen in Stemwede die Vorführung eines Geräts zur regelmäßigen Straßenunterhaltung ohne Anliegerbeiträge erlebt. Dies ist ein Vorbild für Spenge und wir werden uns nach der Wahl dafür einsetzen, die regelmäßige Straßenunterhaltung in Spenge voranzubringen!
Die UWG Spenge setzt sich ein für Pflege und Unterhaltung unserer Straßen!
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf Twitter
  • Teilen auf WhatsApp
  • Per E-Mail teilen

Anschrift/Kontakt

UWG Spenge
Unabhängige Wählergemeinschaft Spenge e.V.
Affhüpperstraße 26
32139 Spenge

Tel.: +49 5225 897920
E-Mail: info@uwg-spenge.de

Presse

  • Einladung Wahlparty am 14.09.2024September 11, 2025 - 10:09 a.m.
  • UWG Ratsfrau Susanne Meyer zu Düttingdorf verschönert ihren OrtsteilJuli 1, 2025 - 10:49 a.m.
  • Haushaltsrede der UWG SpengeMai 27, 2025 - 1:36 p.m.

Links

Landesverband  Wählergemeinschaften NRW

UWG Bünde

UWG Hiddenhausen

UWG Kirchlengern

© Copyright - UWG Spenge
  • Facebook
  • Instagram
  • Twitter
  • Impressum
  • Datenschutzhinweise
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • Admin
Nach oben scrollen
Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}